Wie lese ich meinen Zählerstand ab?

Das Ablesen Ihres Strom- oder Gaszählers mag Ihnen zunächst kompliziert erscheinen, aber es ist tatsächlich recht einfach. Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Zählerstand korrekt ablesen.

Zählerstand ablesen in 3 Schritten

Ihr Zählerstand zeigt an, wie viel Energie Sie verbraucht haben. Wenn Sie Strom oder Gas aus dem Netz beziehen, läuft der Zähler mit. Gaszähler messen diese in Kubikmeter (m3), Stromzähler in Kilowattstunden (kWh).

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Strom- oder Gaszähler finden

Ihr Strom- oder Gaszähler befindet sich normalerweise im Keller, im Hausflur oder in Ihrer Wohnung, meist in einem speziellen Zählerschrank. Den Gaszähler finden Sie oft nahe am Gasanschluss bei Ihrer Heizung, den Stromzähler häufig in der Nähe des Sicherungskastens.

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Zählernummer vergleichen

Jeder Zähler ist über eine Zählernummer eindeutig identifizierbar. Sie finden diese Nummer auf Ihrem Vertrag oder Ihrer Ableseaufforderung. Die gleiche Nummer steht auch auf Ihrem Zähler, meist neben einem Strichcode. Bei analogen Zählern ist sie meist 6- bis 10-stellig, bei digitalen Zählern 14-stellig und enthält Buchstaben und Zahlen. Mehr unter Welche Zählerarte gibt es?

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Zählerstand notieren

Notieren Sie die fünf oder sechs Ziffern auf dem Zählwerk oder Display von links nach rechts. Nachkommastellen (in analogen Zählern rot umrandet) beachten Sie nicht.

Welche Zählerarten gibt es?

Es gibt 4 verschiedene Arten von Zählern, die Sie in Ihrem Haushalt antreffen können:

  • Analoge Zähler: Diese haben eine Drehscheibe mit in der Regel fünf bis acht Ziffern.
  • Analoge HT/NT-Zähler: Ein Spezialfall beim Stromzähler ist der HT/NT-Zähler. Hier gibt es zwei Zählwerke, eins für den Niedertarif (NT) nachts und eins für den Hochtarif (HT) tagsüber. Bitte lesen Sie beide Werte ab und melden Sie diese gemeinsam.
  • Digitale Zähler: Diese zeigen die Zählerstände auf einem digitalen Display an.
  • Moderne Messeinrichtung: Diese Zähler sind digital und haben Zusatzfunktionen, beispielsweise lässt sich der Energieverbrauch nach Zeit auswerten.

Wie sieht ein Stromzähler oder Gaszähler aus?

Analoger Stromzähler 

(Drehstromzähler, mechanischer Zähler oder Ferraris-Zähler)

  1. Vergleichen Sie die Zählernummer (meist in der Nähe eines Strichcodes, über dem der Eigentümer des Zählers steht). 
  2. Lesen Sie den Zählerstand auf dem Zählwerk in Kilowattstunden (kWh) bis zum Komma ab. Die Nachkommastelle (meist rot umrandet) können Sie ignorieren.

HT/NT-Zähler

(Doppeltarifzähler, Zweitarifzähler)

  1. Vergleichen Sie die Zählernummer (meist in der Nähe eines Strichcodes, über dem der Eigentümer des Zählers steht). 
  2. Lesen Sie den Zählerstand auf den Zählwerken in Kilowattstunden (kWh) bis zum Komma ab. Der obere Wert ist der Hochtarif (HT), der untere Wert der Niedertarif (NT). Die Nachkommastellen (meist rot umrandet) können Sie ignorieren.

Digitaler Stromzähler

  1. Vergleichen Sie die Zählernummer (meist in der Nähe eines Strichcodes, über dem der Eigentümer des Zählers steht). 
  2. Lesen Sie den Zählerstand auf dem Display in Kilowattstunden (kWh) bis zum Komma ab. Die Nachkommastelle können Sie ignorieren. 
  3. Bei manchen Zählern müssen Sie erst einen Knopf drücken, um den Zählerstand zu sehen. Drücken Sie, bis die Einheit kWh erscheint.

Analoger Gaszähler

  1. Vergleichen Sie die Zählernummer (meist in der Nähe eines Strichcodes, über dem der Eigentümer des Zählers steht). 
  2. Lesen Sie den Zählerstand auf dem Zählwerk in Kubikmeter (m3) bis zum Komma ab. Die 3 Nachkommastellen können Sie ignorieren.
     

Häufige Fragen

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema “Wie lese ich meinen Zähler ab?”

Einmal im Jahr bitten wir Sie per Brief, uns Ihren Zählerstand für Strom oder Gas mitzuteilen. Bitte lesen Sie dann Ihren Zählerstand selbst ab und übermitteln ihn in unserem Kundenportal oder über unsere Online-Formulare.

Beachten Sie bitte: Auch Ihr Netz- oder Messstellenbetreiber liest möglicherweise regelmäßig Ihren Zählerstand ab, entweder selbst, durch einen Dienstleister oder per fernablesbare Zähler. Wir benötigen Ihren Zählerstand jedoch zu einem bestimmten Stichtag, zum Beispiel, um Ihre Jahresverbrauchsabrechnung zu erstellen. Dieser Tag unterschiedet sich oft vom Ablesedatum Ihres Netzbetreibers. Daher bitten wir Sie, Ihren Zählerstand trotzdem abzulesen und uns mitzuteilen, auch wenn Ihr Netzbetreiber dies bereits getan hat.

Ihr Zähler befindet sich meist in einem Zählerschrank an der Wand. Dieser hängt in der Regel in Ihrem Flur, Ihrem Treppenhaus, Ihrem Keller oder in Ihrer Garage. Der Gaszähler befindet sich meist in der Nähe der Heizung, der Stromzähler oft beim Sicherungskasten. Es handelt sich um ein Messgerät aus Plastik, auf dem Ihr Verbrauch als Ziffern oder einem digitalen Display angezeigt wird. Sie können bei Ihrem Vermieter, der Hausverwaltung oder dem Hauswart nachfragen.

Jeder Stromzähler oder Gaszähler hat eine Zählernummer, über die er eindeutig zu identifizieren ist. Sie befindet sich auf der Vorderseite der Geräte, meist neben einem Strichcode nach dem Vorsatz „Nr.“. Oft steht daneben „Eigentum des Netzbetreibers“ oder „Eigentum der Stadtwerke“. Sie finden die Nummern auch auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung, in unserem Kundenportal oder auf unserer jährlichen Ableseaufforderung. Bei analogen Zählern ist die Nummer meist 6- bis 10-stellig, bei digitalen Zählern 14-stellig und enthält Buchstaben und Zahlen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Wie lese ich meinen Zähler ab.

Falls Ihr Netz- oder Messstellenbetreiber Ihnen seit unserer letzten Abrechnung einen neuen Zähler eingebaut hat, kann es in seltenen Fällen passieren, dass in unserer Ableseaufforderung eine falsche Zählernummer steht. Bitte informieren Sie in diesem Fall unser Serviceteam schriftlich über die Änderung und senden Sie uns entweder das Wechselprotokoll oder ein Foto des Zählers inklusive des gelben Wechselaufklebers mit.

Fragen Sie als erstes Ihre Hausverwaltung oder Ihren Vermieter. In manchen Mehrfamilienhäusern sind beispielsweise alle Zähler in einem zentralen Zählerschrank. Hier können Sie Ihren Zähler anhand der Zählernummer identifizieren.

In manchen Wohnanlagen sind alle Zähler in einem Raum, der nicht öffentlich zugänglich ist. In der Regel teilen Ihnen dann Hausverwaltung oder Wohnungsbaugesellschaft den Zählerstand auf Anfrage mit.

Selbstverständlich können wir Sie beliefern, wenn Sie einen Doppeltarifzähler haben. Wir rechnen beide Zählwerke zum gleichen günstigen Arbeitspreis ab, daher bieten wir keinen eigenen Tarif für Doppelstromzähler an. Sie haben also die Auswahl unter allen goldgas Stromtarifen.

Doppeltarifzähler (Zweitarifzähler) erfassen den Stromverbrauch auf zwei getrennten Zählwerken. Diese Zähler gibt es vor allem bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen, da sie den Stromverbrauch für zwei Zeitabschnitte getrennt erfassen. Damit kann man tagsüber zum teureren Hochtarif (HT) und nachts zum günstigeren Niedertarif (NT) abrechnen.

Am oberen Zählwerk können Sie den HT-Verbrauch ablesen, am unteren den NT-Verbrauch. Bei goldgas rechnen wir beide Zählwerke zum gleichen günstigen Arbeitspreis ab. Bitte lesen Sie immer beide Werte ab und übermitteln sie uns.

Ja, bitte melden Sie Ihren Zählerstand, wenn wir Ihnen unsere Ableseaufforderung schicken. Eventuell liest auch Ihr Netz- oder Messstellenbetreiber regelmäßig Ihren Zählerstand ab, entweder selbst, durch einen Dienstleister oder per fernablesbare Zähler. Wir benötigen Ihren Zählerstand jedoch zum Stichtag für die Erstellung Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung, der sich oft vom Ablesedatum anderer Anbieter unterscheidet. Falls wir keinen aktuellen Wert haben, müssen wir den Verbrauch seit der letzten Ablesung schätzen.

"HT" bedeutet Hochtarif – dieses Zählwerk zählt den Verbrauch am Tag. "NT" steht für Niedertarif – hier wird der Stromverbrauch in der Nacht gemessen. Diese so genannten Doppeltarifzähler zeigen also zwei Werte an, die Sie bitte beide ablesen und melden. Bekannt sind diese bei den Besitzern von Nachtspeicherheizungen – traditionell gibt es Tarife mit teuren Arbeitspreisen am Tag und preiswerteren in der Nacht. Wir rechnen dagegen beide Zählwerke zum gleichen günstigen Arbeitspreis ab.

Wie melde ich meinen Zählerstand an goldgas?

Wenn Sie Ihren Zählerstand bereits abgelesen haben, haben Sie zwei Möglichkeiten: Melden Sie den Stand entweder über unser Kundenportal oder über unser Online-Formulare für Strom oder Gas. Falls Sie hierzu Fragen haben, finden Sie unter “Wie melde ich meinen Zählerstand?” genauere Informationen.

Gas-Zählerstand online übermitteln

Hier können Sie ihren Zählerstand für Gas an uns übermitteln.

Strom-Zählerstand online übermitteln

Hier können Sie ihren Zählerstand für Strom an uns übermitteln.

Zählerstand im Kundenportal übermitteln

Sie können ihren Zählerstand auch online im Kundenportal übermitteln.

Wie melde ich meinen Zählerstand?

Hier finden Sie detaillierte Anleitungen, wie Sie uns Ihren Zählerstand melden können und antworten auf die wichtigsten Fragen.

Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022)

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (NEV-Umlage) und nach § 17 f. Energiewirtschaftsgesetz (Offshore Netzumlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder der Umsatzsteuer. 

Der Neukundenbonus wird einmalig gewährt und nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas noch während des ersten Belieferungsjahres, entfällt der Bonus. Der ausgewiesene Bonus ist in den Gesamtkosten enthalten.

Bei der Verbrennung von Erdgas entsteht per se CO2. Die gesamte CO2-Menge, die bei der Verbrennung des von goldgas an Sie gelieferten Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern. Nähere Informationen unter: www.goldgas.de/klimatarife

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).

Geschätzter Abschlag ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Den angegebenen Sofortbonus gewährt goldgas einmalig für den Anbieterwechsel, wenn Sie in den letzten 4 Monaten nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert.

Die gesamte CO2-Menge, die bei der Erzeugung Ihres Stroms oder Verbrennung Ihres Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Geschätzte Kosten pro Jahr inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus.

Geschätzte Gesamtkosten ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Barauszahlung für den Sachpreis ist ausgeschlossen. 

Mehr Informationen: www.apple.com

Mehr Informationen: www.bose.com

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Die Zählernummer finde Sie auf Ihrer Ableseaufforderung, Ihrer letzten Rechnung oder auch direkt an Ihrem Zähler.

Bitte lesen Sie den aktuellen Zählerstand in Kubikmeter (m3) für Gas oder Kilowattstunden (kWh) für Strom ab und übertragen alle Ziffern hier in dieses Feld. Nachkommastellen müssen Sie nicht angeben.

Wenn Sie einen Zweitarifzähler haben, finden Sie zwei Zählerstände mit den Bezeichnungen HT (Hochtarifzähler) und NT (Niedrigtarifzähler) an Ihrem Zähler. Wählen Sie dann für die Eintragung Ihrer Zählerstände als Zählerart Zweitarifzähler aus.

50 Euro für einen erfolgreich vermittelten Gasvertrag plus 30 Euro für einen erfolgreich vermittelten Stromvertrag.

Der IKEA-Gutschein wird Ihnen nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen nach Vertragsbeginn per Post zugesendet. Der IKEA-Gutschein ist bis zum 15.10.2022 gültig.

Der Gutschein ist gültig bis zum 15.10.2022 und wenn auf der Karte noch ein Restguthaben verbleibt, so bleibt auch dieses bis zum 15.10.2022 gültig. Es liegt kein Mindestbestellwert vor. Der Gastarif mit IKEA Gutschein wird ab einem Verbrauch von 10.000 kWh angeboten. Der 100 Euro IKEA Gutschein wird Ihnen nach 90 Tagen Belieferung per Post zugesendet. Voraussetzung für die Gewährung des Gutscheins ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas vor 90 Tagen Belieferung, entfällt der Gutschein. Nähere Informationen zu dem IKEA Gutschein finden Sie unter: https://de.giftcard-ikea.com

Gas: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).

Strom: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.

Teilnahmebedingungen: Unter allen bei der goldgas GmbH eingehenden Feedback-Karten wird ein Xiaomi MI Roborock S50 Saugroboter mit Wischfunktion im Wert von 399,99 Euro verlost. Einsendeschluss ist der Ablauf des Kalenderquartals, in dem Ihre Antwortkarte bei der goldgas GmbH eingeht. Der Gewinner wird innerhalb von vier Wochen nach Einsendeschluss schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie die neuen Informationen zum Datenschutz: www.goldgas.de/datenschutz

Der Bonus setzt sich zusammen aus einem Neukundenbonus von bis zu 95 € und einem Sofortbonus von bis zu 50 €.

5 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Mehr Informationen auf www.apple.de.

Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auch über unser Kontaktformular übermitteln: https://www.goldgas.de/service/kontakt.

Sie zahlen bei diesem Tarif 12 monatliche Abschläge. Als Berechnungsgrundlage des geschätzten Abschlags dient der Bruttopreis ohne Bonus im 1. Jahr.

Der Gesamtbonus setzt sich aus der Summe aller ausgewiesenen Boni zusammen.

Danach jederzeit kündbar mit einer Frist von 4 Wochen.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (Verlängerung). Der Vertrag kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder ab Verlängerung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Ihre International Bank Account Number (IBAN) finden Sie für gewöhnlich auf Ihrer EC-Karte oder auf Ihren Kontoauszügen. Die deutsche IBAN beginnt mit der Kennziffer DE gefolgt von 20 Ziffern.

Bitte geben Sie Ihre bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse ein.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung wirksam sein soll. Bitte beachten Sie die entsprechenden Kündigungsfristen Ihres Vertrages und unserer AGB.

Im Zuge Ihres Umzuges sind wir Ihnen nach § 41b ENWG berechtigt, eine Fortsetzung des Liefervertrages an Ihren neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anzubieten. Hierfür teilen Sie uns bitte Ihre zukünftige Anschrift oder Ihre neue Zählernummer mit.

Bei Sterbefall bitten wir Sie die Sterbeurkunde als Nachweis mit hochzuladen. Dies ist verpflichtend, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Zudem können Sie uns optional den Erbschein oder Einverständniserklärung aller Erben mit Unterschrift für eine eventuelle Guthabenauszahlung hochladen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie aus ihrer aktuellen Wohnsitz ausziehen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie in Ihren neuen Wohnsitz ziehen.

Mit Abschluss dieses Tarifes verpflichten Sie sich, sich im goldgas Kundenportal unter goldgas - Kundenportal zu registrieren und dieses für die Dauer des Vertrages zu nutzen. Schreiben der goldgas werden Ihnen vorrangig im Kundenportal zur Verfügung gestellt. Dabei gelten die Nutzungsbedingungen des Kundenportals.

Eine Benachrichtigung zur Registrierung erhalten Sie per E-Mail. Sie können auch außerhalb des Kundenportals Erklärungen gegenüber goldgas abgeben.

25 % der bezogenen Gasmenge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z. B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Nach Abschluss diesen Tarifes erhalten Sie spätestens 90 Tage nach erfolgreichem Lieferbeginn 4*1 KG Bio- Düngemittel der Firma BALANCE Erneuerbare Energien GmbH. Der Versand erfolgt direkt an Sie.

Es gelten folgende Teilnahmebedingungen.

Es gelten die Einlösebedingungen auf http://www.wunschgutschein.de bzw. http://www.avocadostore.de

Bei goldgas bekommen Sie von First Climate nach strengen Standards zertifiziertes Gas: Die gesamte CO2-Menge wird durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten ausgeglichen, die Emissionen vermeiden oder sogar CO2 speichern.

Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022)

Unsere Stromtarife sind seit dem 01. März 2022 durch TÜV Rheinland zertifiziert. Dadurch erwerben wir sogenannte Herkunftsnachweise von regenerativen Erzeugungsanlagen (z.B. Windkraftanlagen, Wasserkraftwerken, etc.) aus Europa, exakt für die Strommenge, die von unseren Kundinnen und Kunden verbraucht wird.

Geschätzte Kosten pro Monat inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus.

15% der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Für die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird diese, die bei der Verbrennung des an Sie durch goldgas GmbH gelieferten Erdgases entsteht, an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern. Nähere Informationen unter: http://www.goldgas.de/klimatarife

Preis: Nach Ablauf der einmonatigen Preisgarantie richtet sich Ihr monatlicher Energiepreisanteil gemäß dem durchschnittlichen Preisverlauf des stündlichen EPEX-Spotmarktpreises (Day-Ahead Deutschland) (https://www.epexspot.com/en/market-data) gewichtet mit dem Standardlastprofil H0 für Haushalte (auf Basis Standardlastprofile des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft). Der stündliche EPEX-Spotmarktpreis wird täglich ermittelt. Dabei kommt im jeweiligen Abrechnungsmonat der mengengewichtete Durchschnitt der Spotmarktpreise berechnet mit dem H0 Referenz-Profil zur Abrechnung. Die EPEX Spot SE ist die Europäische Börse für den kurzfristigen Handel mit Strom. EPEX Spot SE betreibt unter anderem den Day-Ahead-Strommarkt in Deutschland. Dort werden einmal pro Tag die Preise für jede Stunde des Folgetages in EUR pro MWh ermittelt und veröffentlicht. Der Spotmarktpreis wird automatisch angepasst und goldgas steht kein Ermessen hinsichtlich der Änderung der Spotmarktpreise zu.

Hinzu kommen die Servicekosten (1,85 Cent/kWh brutto), die monatliche Gebühr (5,95 Euro/Monat brutto) und die sonstigen Preisbestandteile (Steuern, Abgaben, Umlagen und Entgelte). Die Weitergabe der Preise entspricht keiner Preisanpassung und somit besteht auch kein Sonderkündigungsrecht.

Risikohinweis: goldgas weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die für jede Stunde eines Tages geltenden Preise nicht monatlich im Voraus feststehen, sondern sich abhängig von den Spotmarktpreisen stündlich ändern. Hieraus ergeben sich für den Kunden im Vergleich zu einem Strombezugsvertrag mit einem festen Preis sowohl Chancen als auch Risiken. So können die Spotmarktpreise unter die Preise am Markt angebotener Festpreisangebote fallen, wodurch für den Kunden (erhebliche) Einsparungen bei den Strombezugskosten entstehen können. Die Spotmarktpreise können aber die am Markt angebotenen Festpreise für Stromlieferungen auch (erheblich) übersteigen. Es besteht im letzteren Fall für den Kunden keinerlei Absicherung gegen das Preisniveau vergleichbarer Festpreisverträge unter Umständen weit übersteigende Stromkosten. Solange die Erfassung des Energieverbrauchs auf Stundenbasis nicht erfolgt, können mögliche Einsparpotentiale aus der Abrechnung von Börsenpreisen nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft werden, insbesondere ist eine kundenseitige Verschiebung von Verbräuchen in Zeiträume günstiger Börsenpreise nicht möglich, da nicht der stundenscharfe tatsächliche Verbrauch des Kunden, sondern der sich aus dem Standardlastprofil des Kunden für den jeweiligen Zeitraum ermittelte Verbrauch zu Abrechnungszwecken herangezogen wird.

Die ermittelten stündlichen Spotmarktpreise werden dem Energieverbrauch anhand des für den Kunden geltenden Standardlastprofils H0 zugeordnet, sollte keine monatliche Zählerstandsmeldung zum 3. des Folgemonats durch den Kunden erfolgen. Die über das Standardlastprofil ermittelten Verbrauchswerte je Stunde werden dann mit dem mengengewichteten Durchschnitt der Spotmarktpreise berechnet.

Abrechnung: Der Kunde ist zum Zwecke der Abrechnung verpflichtet, für den Abrechnungszeitraum bis spätestens zum 3. des Folgemonats, sowie zum Lieferbeginn und Lieferende einen abgelesenen aktuellen Zählerstand goldgas entweder über das goldgas Kundenportal oder über das Online-Formular (Zählerstand melden (Strom) | goldgas GmbH ) mitzuteilen. Wird der Verbrauch zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht gemeldet, erfolgt eine monatliche Abrechnung, deren Beträge 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig sind. Wird kein Zählerstand gemeldet, erfolgt bis zur ersten Messwerterhebung die Verbrauchsermittlung für die Abrechnung in Verbindung mit dem geltenden Standardlastprofil H0. Soweit keine Vorjahreswerte verfügbar sind, wird der Verbrauch anhand des Verbrauchsverhaltens vergleichbarer Kunden errechnet. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich abweicht oder erhält goldgas eine erhebliche Abweichung der Messwerte von dem Messstellenbetreiber, erfolgen anhand dessen Korrekturabrechnungen. Ergibt sich aus der Abrechnung ein offener Rechnungsbetrag zugunsten des Kunden, ist der offene Betrag von goldgas binnen 14 Tage auszuzahlen.

Die Hochrechnung der Jahreskosten basiert auf dem bei Auftrag kalkulierten und im Rahmen der Preisgarantie für den ersten Liefermonat vereinbarten Energiepreis, dem angegebenen Verbrauch, den Servicekosten, der monatlichen Gebühr sowie Steuern, Entgelte und Umlagen für 12 Monate.

Die tatsächlichen Jahreskosten können abweichen.

So finden Sie Ihre Zählernummer:

Den angegebenen Sofortbonus gewährt goldgas einmalig für den Anbieterwechsel, wenn Sie in den letzten 4 Monaten nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert.

Der Neukundenbonus wird einmalig gewährt und nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas noch während des ersten Belieferungsjahres, entfällt der Bonus. Der ausgewiesene Bonus ist in den Gesamtkosten enthalten.

Die Hochrechnung basiert auf dem angegebenen Verbrauch, dem durchschnittlichen Börsenpreis des letzten Kalendermonats, den Servicekosten, der monatlichen Gebühr sowie Steuern, Entgelte und Umlagen für 12 Monate.

Die tatsächlichen Jahreskosten können abweichen.

Der Grundpreis beinhaltet insbesondere die fixen Kosten für Netznutzungsentgelte, Messstellenbetrieb, Servicegebühr in Höhe von XXX €/Monat, die erforderlich ist, um diesen Tarif abzuwickeln und zu verwalten.

Der Arbeitspreis beinhaltet Servicekosten (XXX), sowie insbesondere die weiteren Kosten für Netznutzungsentgelte, Steuern, Umlagen, Abgaben und Ökostromzertifikate in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

Durchschnittlicher Börsenpreis des letzten Kalendermonats. Dieser Wert ist rein informativ und dient der Transparenz und Orientierung. Ihr tatsächlicher Börsenpreis pro Monat ist ein gewichteter Preis (variabel). 

Der monatliche Börsenpreis berechnet sich aus den pro Stunde geltenden Spot Marktpreisen (EPEX Spot) gewichtet mit der in dieser Stunde von Ihnen verbrauchten Strommenge. Die Spot Marktpreise entsprechen den jeweiligen Stundenpreisen der für Deutschland geltenden Day-AheadAuktion an der Strombörse EPEX Spot (Veröffentlichung unter: www.epexspot.com). Sie können den jeweiligen Spot Marktpreis in Cent/kWh für die einzelnen Stunden des Folgetages jeweils am Vortag ab ca. 14:00 Uhr in dem goldgas Kundenportal einsehen.

Voraussetzungen: Voraussetzung für diesen Tarif ist ein vorhandenes intelligentes Messsystem im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes, welches durch den für Sie zuständigen Messstellenbetreiber installiert und in Betrieb genommen wurde. Sie haben sich dafür entschieden, Ihren Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber sowie Ihren Messstellenvertrag eigenständig abzuschließen. Die Kosten hierfür sowie für das intelligente Messsystem und den Betrieb sind somit nicht in diesem Vertrag enthalten. Der Börsenpreis beinhaltet die variablen Strombezugskosten. Der monatliche Börsenpreis berechnet sich aus den pro Stunde geltenden Spot Marktpreisen (EPEX Spot) gewichtet mit der in dieser Stunde von Ihnen verbrauchten Strommenge. Die Spot Marktpreise entsprechen den jeweiligen Stundenpreisen der für Deutschland geltenden Day-Ahead-Auktion an der Strombörse EPEX Spot (Veröffentlichung unter: https://www.epexspot.com/en). Sie können den jeweiligen Spot Marktpreis in Cent/kWh für die einzelnen Stunden des Folgetages jeweils am Vortag ab ca. 14:00 Uhr im Kundenportal einsehen.

Risikohinweis: Ein dynamischer Tarif hat für den Kunden Chancen und Risiken gegenüber einem klassischen Tarif mit einem einheitlichen Strompreis je kWh. goldgas weist Sie auf das Risiko auch kurzfristig steigender Strompreise hin. Bei einem dynamischen Tarif orientiert sich der Strompreis je kWh an den jeweils zum Verbrauchszeitpunkt an den Beschaffungsmärkten relevanten Beschaffungspreisen für Strom. Diese Preise können gerade kurzfristig sehr stark vom langfristigen Durchschnitt abweichen. Wenn der Letztverbraucher den Strom zu ungünstigen Zeiten verbraucht oder in einem Zeitraum ungünstiger Strompreise viel Strom verbraucht, dann können hierdurch sehr hohe Stromkosten entstehen, die weit über den Stromkosten bei einem klassischen Tarif mit einheitlichem Strompreis bestehen. Auch wenn sich aktuell die Strompreise wieder erholt haben, ist nicht auszuschließen, dass es saisonal bedingt zu einem erneuten massiven Anstieg der Strompreise an den Beschaffungsmärkten kommt, wodurch es ebenfalls zu erheblichen Abweichungen gegenüber klassischen Tarifen kommen kann. Auf der anderen Seite besteht für den Letztverbraucher bei einem dynamischen Tarif die Chance, von den unterschiedlichen Strompreisen an den Beschaffungsmärkten zu profitieren, indem er seinen Stromverbrauch nach den aktuellen Strompreisen ausrichtet. Durch einen gezielt gesteuerten Stromverbrauch nach den Beschaffungspreisen auf dem Strommarkt können sich für die Verbraucher hohe Einsparpotentiale ergeben. Das Einsparpotential ist abhängig von individuellen Verbrauchsfaktoren, insbesondere von der Anzahl und dem Verbrauch von Elektrogeräten, deren jeweiligen Verbrauchszeitpunkt der Verbraucher aktiv steuern kann

Preise:

Börsenpreis: Der Börsenpreis beinhaltet die variablen Strombezugskosten. Der monatliche Börsenpreis berechnet sich aus den pro Stunde geltenden Spot Marktpreisen (EPEX Spot) gewichtet mit der in dieser Stunde von Ihnen verbrauchten Strommenge. Die Spot Marktpreise entsprechen den jeweiligen Stundenpreisen der für Deutschland geltenden Day-AheadAuktion an der Strombörse EPEX Spot (Veröffentlichung unter: www.epexspot.com). Sie können den jeweiligen Spot Marktpreis in Cent/kWh für die einzelnen Stunden des Folgetages jeweils am Vortag ab ca. 14:00 Uhr in dem goldgas Kundenportal einsehen.

Arbeitspreis: Der Arbeitspreis beinhaltet Servicekosten, sowie insbesondere die weiteren Kosten für Netznutzungsentgelte, Steuern, Umlagen, Abgaben und Ökostromzertifikate in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

Grundpreis: Der Grundpreis beinhaltet insbesondere die fixen Kosten für Netznutzungsentgelte, Messstellenbetrieb, Servicegebühr in Höhe von x €/Monat, die erforderlich ist, um diesen Tarif abzuwickeln und zu verwalten.

Risikohinweis: Ein dynamischer Tarif hat für den Kunden Chancen und Risiken gegenüber einem klassischen Tarif mit einem einheitlichen Strompreis je kWh. goldgas weist Sie auf das Risiko auch kurzfristig steigender Strompreise hin. Bei einem dynamischen Tarif orientiert sich der Strompreis je kWh an den jeweils zum Verbrauchszeitpunkt an den Beschaffungsmärkten relevanten Beschaffungspreisen für Strom. Diese Preise können gerade kurzfristig sehr stark vom langfristigen Durchschnitt abweichen. Wenn der Letztverbraucher den Strom zu ungünstigen Zeiten verbraucht oder in einem Zeitraum ungünstiger Strompreise viel Strom verbraucht, dann können hierdurch sehr hohe Stromkosten entstehen, die weit über den Stromkosten bei einem klassischen Tarif mit einheitlichem Strompreis bestehen. Auch wenn sich aktuell die Strompreise wieder erholt haben, ist nicht auszuschließen, dass es saisonal bedingt zu einem erneuten massiven Anstieg der Strompreise an den Beschaffungsmärkten kommt, wodurch es ebenfalls zu erheblichen Abweichungen gegenüber klassischen Tarifen kommen kann. Auf der anderen Seite besteht für den Letztverbraucher bei einem dynamischen Tarif die Chance, von den unterschiedlichen Strompreisen an den Beschaffungsmärkten zu profitieren, indem er seinen Stromverbrauch nach den aktuellen Strompreisen ausrichtet. Durch einen gezielt gesteuerten Stromverbrauch nach den Beschaffungspreisen auf dem Strommarkt können sich für die Verbraucher hohe Einsparpotentiale ergeben. Das Einsparpotential ist abhängig von individuellen Verbrauchsfaktoren, insbesondere von der Anzahl und dem Verbrauch von Elektrogeräten, deren jeweiligen Verbrauchszeitpunkt der Verbraucher aktiv steuern kann.

Voraussetzungen: Voraussetzung für diesen Tarif ist ein vorhandenes intelligentes Messsystem im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes, welches durch den für Sie zuständigen Messstellenbetreiber installiert und in Betrieb genommen wurde. Sie haben sich dafür entschieden, Ihren Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber sowie Ihren Messstellenvertrag eigenständig abzuschließen. Die Kosten hierfür sowie für das intelligente Messsystem und den Betrieb sind somit nicht in diesem Vertrag enthalten. Der Börsenpreis beinhaltet die variablen Strombezugskosten. Der monatliche Börsenpreis berechnet sich aus den pro Stunde geltenden Spot Marktpreisen (EPEX Spot) gewichtet mit der in dieser Stunde von Ihnen verbrauchten Strommenge. Die Spot Marktpreise entsprechen den jeweiligen Stundenpreisen der für Deutschland geltenden Day-Ahead-Auktion an der Strombörse EPEX Spot (Veröffentlichung unter: https://www.epexspot.com/en). Sie können den jeweiligen Spot Marktpreis in Cent/kWh für die einzelnen Stunden des Folgetages jeweils am Vortag ab ca. 14:00 Uhr im Kundenportal einsehen.

Preise:

Börsenpreis: Der Börsenpreis beinhaltet die variablen Strombezugskosten. Der monatliche Börsenpreis berechnet sich aus den pro Stunde geltenden Spot Marktpreisen (EPEX Spot) gewichtet mit der in dieser Stunde von Ihnen verbrauchten Strommenge. Die Spot Marktpreise entsprechen den jeweiligen Stundenpreisen der für Deutschland geltenden Day-AheadAuktion an der Strombörse EPEX Spot (Veröffentlichung unter: www.epexspot.com). Sie können den jeweiligen Spot Marktpreis in Cent/kWh für die einzelnen Stunden des Folgetages jeweils am Vortag ab ca. 14:00 Uhr in dem goldgas Kundenportal einsehen.

Arbeitspreis: Der Arbeitspreis beinhaltet Servicekosten XXX, sowie insbesondere die weiteren Kosten für Netznutzungsentgelte, Steuern, Umlagen, Abgaben und Ökostromzertifikate in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

Grundpreis: Der Grundpreis beinhaltet insbesondere die fixen Kosten für Netznutzungsentgelte, Messstellenbetrieb, Servicegebühr in Höhe von XXX €/Monat, die erforderlich ist, um diesen Tarif abzuwickeln und zu verwalten.

Bei diesem Tarif wurden alle Abgaben und Umlagen in der ab dem 01.01.2025 gültigen Höhe bereits berücksichtigt. Das bedeutet, dass Sie nicht mit einer Preisanpassung aufgrund dieser Kostenbestandteile rechnen müssen.