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Kundenportal
Wie melde ich meinen Zählerstand?
Sie haben Ihren Strom- oder Gaszähler abgelesen und wollen uns den Zählerstand mitteilen? Wir bieten Ihnen zwei einfache Möglichkeiten: Über unser Kundenportal oder über unser Online-Formulare für Strom oder Gas. Falls Sie noch Fragen haben, finden Sie auf dieser Seite weitere Details.
Warum sollte ich meinen Zählerstand melden?
Um Ihren Strom- oder Gasverbrauch korrekt zu berechnen, benötigen wir Ihren aktuellen Zählerstand. Schließlich sollen Sie genau das bezahlen, was Sie auch verbraucht haben. Wenn Sie uns Ihren Zählerstand nicht rechtzeitig melden, müssen wir Ihren Verbrauch anhand von Vorjahreswerten schätzen. Das kann für Sie von Nachteil sein, wenn Sie Ihren Verbrauch reduzieren konnten.
Zu welchen Anlässen wird abgelesen?
Neben der Jahresverbrauchsabrechnung benötigen wir Ihren Zählerstand bei Umzug, zu Lieferbeginn oder -ende. Sie können uns den Zählerstand auch freiwillig melden, wenn sich Ihr Leben ändert (z.B. mehr Personen im Haushalt, neue Heizung). Dann können Sie Ihren Abschlag anpassen.
Zählerstand melden - Ihre Vorteile im Überblick
- Keine Überbezahlung
- Keine Nachzahlung
- Klarheit über Ihren Verbrauch
- Anpassung Ihrer Abschläge

Wie verläuft die Abrechnung?
Einmal im Jahr erstellen wir Ihre Jahresverbrauchsabrechnung. Dazu bitten wir Sie per Brief, uns Ihren Zählerstand mitzuteilen. Danach berechnen wir Ihren genauen Verbrauch und vergleichen ihn mit Ihren bisherigen Abschlagszahlungen. Haben Sie weniger verbraucht, erhalten Sie eine Rückzahlung. Den neuen Abschlag ermitteln wir aus Ihrem durchschnittlichen Monatsverbrauch und senden Ihnen einen neuen Abschlagsplan zu.
Zählerstand melden im Kundenportal

Anmelden oder Registrieren
Öffnen Sie portal.goldgas.de und geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihr Passwort ein. Sie können sich auch direkt neu registrieren.
Zu Ihrer Sicherheit erhalten Sie per E-Mail eine vierstellige PIN. Geben Sie diese ein, dann sind Sie im Kundenportal.

Klick auf Zählerstand
Auf der Übersichtsseite des Kundenportals klicken Sie auf “Zählerstand”.

Eintragen und absenden
Klicken Sie bei Ihrer Zählernummer auf das Icon mit dem gelben Stift. Geben Sie Ihren Zählerstand ein, ändern Sie, falls nötig das Ablesedatum. Klicken Sie auf „Bestätigen“.

Fertig
Wenn Ihr Zählerstand korrekt gemeldet wurde, erscheint nun ein Hinweis. Sie brauchen nichts mehr tun.
Falls der Wert nicht zu den bisherigen passt, wird eine Fehlermeldung angezeigt. Bitte überprüfen Sie dann, ob Sie sich vertippt haben.
Ihr Vorteile im Kundenportal
Unser Kundenportal ist für Sie die bequemste Möglichkeit, Ihren Zählerstand zu melden: All Ihre Daten sind bereits vorhanden, damit brauchen Sie lediglich Ihren Zählerstand und Ihr Ablesedatum eingeben. Außerdem haben Sie dort viele weitere Möglichkeiten.
- Schnellere Eingabe
- Rechnungen einsehen
- Abschlag ändern
- Verträge einsehen
- Kundendaten anpassen

Geben Sie folgende Daten ein: Vertragskontonummer, Zählernummer, Postleitzahl, Ablesedatum, Zählerstand
Klicken Sie auf „Stromzählerstand übermitteln“ oder „Gaszählerstand übermitteln“. Zu Ihrer Sicherheit müssen Sie vorher ein Captcha lösen.
Falls eine Eingabe fehlerhaft war, werden Sie noch im Formular darauf hingewiesen. Sie können den Wert dann korrigieren.
Wenn der Zählerstand korrekt übertragen wurde, kommen Sie jetzt auf eine Bestätigungsseite. Sie brauchen nun nichts weiter tun.
Häufige Fragen
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema “Wie melde ich meinen Zählerstand?”.
Ja, bitte melden Sie uns am letzten Vertragstag Ihren Zählerstand. Dann können wir Ihren Verbrauch korrekt berechnen und die Schlussabrechnung schneller erstellen, da wir nicht auf Schätzungen angewiesen sind. So können Sie sicher sein, dass Sie weder zu viel bezahlen noch eine Nachzahlung leisten müssen.
Ja, bitte melden Sie uns den Zählerstand in Ihrer alten und Ihrer neuen Wohnung, am besten am Tag der Schlüsselübergabe. Dann können wir Ihnen eine korrekte Abschlussrechnung schicken und Sie zahlen in Ihrem neuen Wohnsitz nur den Strom, den Sie selbst tatsächlich verbrauchen.
Falls wir zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung keinen Zählerstand von Ihnen vorliegen hatten, müssen wir Ihren Strom- oder Gasverbrauch schätzen. Auch außerhalb der Abrechnung können Sie Ihren Zählerstand jederzeit in unserem Kundenportal oder über die Online-Formulare melden. Diesen Stand berücksichtigen wir in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. War die Schätzung zu hoch, wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag gutgeschrieben und mit der nächsten Rechnung verrechnet.
Wenn Sie Ihren Vertrag bei goldgas kündigen und Sie aufgrund der Schätzung zu viel oder zu wenig bezahlt haben, erhalten Sie von uns eine korrigierte Abrechnung. Bitte melden Sie den korrekten Zählerstand über das Kundenportal oder das Online-Formular und informieren unser Serviceteam.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Zählerstände nur bis zum Belieferungsende erfassen und berücksichtigen können. Wenn Sie später ablesen, wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber, der uns dann eine korrigierte Schätzung zum Vertragsende zukommen lassen kann.
Sie können uns auch während des Jahres Ihren Zählerstand melden. Wenn sich dabei herausstellt, dass die Schätzung zu hoch war, können Sie Ihren Abschlag anpassen. Bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigen wir Ihren korrekten Zählerstand. Falls die Schätzung zu hoch war, wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag gutgeschrieben und mit Ihrer neuen Rechnung verrechnet.
Wenn Sie Ihren Vertrag bei goldgas kündigen und sich danach herausstellt, dass Sie aufgrund der Schätzung zu viel oder zu wenig bezahlt haben, erhalten Sie eine korrigierte Abrechnung. Wir erstatten Ihnen zu viel gezahlte Beträge oder stellen Ihnen den Fehlbetrag in Rechnung.
Wenn wir bei der Verbrauchsabrechnung keinen Zählerstand von Ihnen haben, müssen wir Ihren Strom- oder Gasverbrauch schätzen. Das machen wir entweder anhand Ihres bisherigen Verbrauchs oder, falls dieser nicht vorliegt, mit Hilfe von standardisierten Verbrauchsplänen für Haushalte Ihrer Größe. Beim Gasverbrauch oder beim Stromverbrauch für Wärmepumpen berücksichtigen wir auch jahreszeitliche Schwankungen – zum Beispiel, dass der Verbrauch im Winter höher ist als im Sommer.
In unserer Ableseaufforderung nennen wir Ihnen den gewünschten Ablesezeitpunkt. Falls Sie an diesem Tag verhindert sind, können Sie uns den Zählerstand auch einige Tage früher melden. Darauf basierend schätzen wir dann den Zählerstand für den Ablesezeitraum. Das ist sehr viel genauer, als wenn wir das ganze Jahr schätzen müssen. Alternativ können Sie auch Freunde oder Nachbarn bitten, Ihren Zählerstand abzulesen und zu melden.
Sie können Ihre gemeldeten Zählerstände in unserem Kundenportal einsehen und vergleichen. Wenn Sie Ihren Zählerstand über unsere Online-Formulare melden, wird Ihnen nach dem Absenden eine Bestätigung angezeigt. Damit ist der Zählerstand bei uns eingegangen – Sie brauchen nichts weiter tun. Wenn Sie Ihren Zählerstand im Kundenportal melden, führen wir eine Plausibilitätsprüfung durch und senden Ihnen im Anschluss eine Bestätigungs-E-Mail. Auch dann gilt: Sie brauchen nichts weiter tun.
Jedes Jahr erhalten Sie von uns eine Jahresverbrauchsabrechnung. Wenn wir nicht wissen, wie viel Sie tatsächlich verbraucht haben, müssen wird den Verbrauch anhand der Vorjahreswerte schätzen. Diese Schätzung ist nie zu 100 Prozent korrekt. Das kann bedeuten, dass Sie entweder mehr bezahlen, als Sie eigentlich verbraucht haben, oder zu wenig und dann bei der nächsten Abrechnung eine Nachzahlung leisten müssen. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihren Zählerstand zum in der Ableseaufforderung genannten Termin zu melden. Schätzungen können im Nachgang zu Rechnungskorrekturen und Verzögerungen, z.B. bei der Auszahlung von Guthaben, führen.
Nachdem Sie Ihren Verbrauch auf Ihrem Strom- oder Gaszähler abgelesen haben, können Sie diesen in unserem Kundenportal oder über unsere Online-Formulare melden. Im Kundenportal brauchen Sie nur den Zählerstand und das Ablesedatum. Im Online-Formular geben Sie zusätzlich die Zählernummer, Ihre Postleitzahl und Ihre Vertragskontonummer an. Diese Informationen finden Sie in Ihrem Vertrag oder in unserer Ableseaufforderung.
Einmal im Jahr bitten wir Sie via Ableseaufforderung, Ihren Zählerstand für die Jahresverbrauchsabrechnung zu melden. Außerdem brauchen wir Ihren Zählerstand bei Ein- und Auszug sowie beim Wechsel Ihres Strom- und Gasanbieters. Bitte melden Sie ihn also auch zu Ihrem Lieferbeginn bei goldgas und beim Lieferende nach einer Kündigung. Sie können Ihren Zählerstand auch freiwillig zu anderen Zeitpunkten melden, zum Beispiel, wenn sich etwas in Ihrem Haushalt ändert. Das kann eine neue Heizung sein oder ein zusätzliches Familienmitglied.
Wenn wir zum Abrechnungsdatum keinen abgelesenen Zählerstand von Ihnen haben, müssen wir Ihren Verbrauch schätzen. Dazu verwenden wir Ihre bisherigen Verbrauchsdaten und stimmen uns mit Ihrem Netzbetreiber ab. Falls Sie in letzter Zeit weniger Strom oder Gas verbraucht haben, könnte unsere Schätzung zu hoch ausfallen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, uns Ihren Zählerstand jedes Jahr mitzuteilen.
Der Gaszähler misst, wie viele Kubikmeter (m³) Gas Sie verbraucht haben. Da die Zusammensetzung von Erdgas unterschiedlich sein kann, wird die gemessene Menge in Kubikmeter in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, um die tatsächliche Energiemenge zu ermitteln. Dazu wird ein Umrechnungsfaktor verwendet, der aus dem Brennwert und der Zustandszahl besteht.
- Brennwert: Gibt an, wie viel Wärme bei der Verbrennung des Gases entsteht. Dieser Wert liegt zwischen 8,0 und 12,5 pro m³ und variiert je nach Gasnetz.
- Zustandszahl: Berücksichtigt den örtlichen Temperaturdurchschnitt und den Luftdruck, um das gemessene Gasvolumen auf einen Standardzustand zu bringen.
Falls Ihnen Brennwert und Zustandszahl nicht bekannt sind, können Sie als Schätzwert die Kubikmeterzahl mit 11 multiplizieren. Der genaue Umrechnungsfaktor wird von Ihrem örtlichen Netzbetreiber ermittelt und uns zur Abrechnung mitgeteilt.
Einmal im Jahr bitten wir Sie per Brief auf, uns Ihren Zählerstand für die Jahresendabrechnung Ihres Strom- oder Gasvertrags mitzuteilen. Bitte lesen Ihren Zählerstand dann selbst ab und übermitteln ihn in unserem Kundenportal oder über unsere Online-Formular.
Zum Vertragsende erhalten Sie keine separate Aufforderung zur Zählerstandsablesung. Wir bitten Sie nur in der Kündigungsbestätigung, am letzten Belieferungstag Ihren Zählerstand an Ihren Messstellenbetreiber zu melden.
Wie melde ich meinen Zählerstand an goldgas?
Wenn Sie Ihren Zählerstand bereits abgelesen haben, haben Sie zwei Möglichkeiten: Melden Sie den Stand entweder über unser Kundenportal oder über unser Online-Formulare für Strom oder Gas. Falls Sie hierzu Fragen haben, finden Sie unter “Wie lese ich meinen Zählerstand ab?” weitere Informationen.