Wie melde ich meinen Zählerstand?

Sie haben Ihren Strom- oder Gaszähler abgelesen und wollen uns den Zählerstand mitteilen? Wir bieten Ihnen zwei einfache Möglichkeiten: Über unser Kundenportal oder über unser Online-Formulare für Strom oder Gas. Falls Sie noch Fragen haben, finden Sie auf dieser Seite weitere Details.

Warum sollte ich meinen Zählerstand melden?

Um Ihren Strom- oder Gasverbrauch korrekt zu berechnen, benötigen wir Ihren aktuellen Zählerstand. Schließlich sollen Sie genau das bezahlen, was Sie auch verbraucht haben. Wenn Sie uns Ihren Zählerstand nicht rechtzeitig melden, müssen wir Ihren Verbrauch anhand von Vorjahreswerten schätzen. Das kann für Sie von Nachteil sein, wenn Sie Ihren Verbrauch reduzieren konnten.

Zu welchen Anlässen wird abgelesen?

Neben der Jahresverbrauchsabrechnung benötigen wir Ihren Zählerstand bei Umzug, zu Lieferbeginn oder -ende. Sie können uns den Zählerstand auch freiwillig melden, wenn sich Ihr Leben ändert (z.B. mehr Personen im Haushalt, neue Heizung). Dann können Sie Ihren Abschlag anpassen.

Zählerstand melden - Ihre Vorteile im Überblick

  • Keine Überbezahlung
  • Keine Nachzahlung
  • Klarheit über Ihren Verbrauch
  • Anpassung Ihrer Abschläge

Wie verläuft die Abrechnung?

Einmal im Jahr erstellen wir Ihre Jahresverbrauchsabrechnung. Dazu bitten wir Sie per Brief, uns Ihren Zählerstand mitzuteilen. Danach berechnen wir Ihren genauen Verbrauch und vergleichen ihn mit Ihren bisherigen Abschlagszahlungen. Haben Sie weniger verbraucht, erhalten Sie eine Rückzahlung. Den neuen Abschlag ermitteln wir aus Ihrem durchschnittlichen Monatsverbrauch und senden Ihnen einen neuen Abschlagsplan zu.

Zählerstand melden im Kundenportal

Anmelden oder Registrieren

Öffnen Sie portal.goldgas.de und geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihr Passwort ein. Sie können sich auch direkt neu registrieren.

Zu Ihrer Sicherheit erhalten Sie per E-Mail eine vierstellige PIN. Geben Sie diese ein, dann sind Sie im Kundenportal.

Klick auf Zählerstand

Auf der Übersichtsseite des Kundenportals klicken Sie auf “Zählerstand”. 

Eintragen und absenden

Klicken Sie bei Ihrer Zählernummer auf das Icon mit dem gelben Stift. Geben Sie Ihren Zählerstand ein, ändern Sie, falls nötig das Ablesedatum. Klicken Sie auf „Bestätigen“.

Fertig

Wenn Ihr Zählerstand korrekt gemeldet wurde, erscheint nun ein Hinweis. Sie brauchen nichts mehr tun.

Falls der Wert nicht zu den bisherigen passt, wird eine Fehlermeldung angezeigt. Bitte überprüfen Sie dann, ob Sie sich vertippt haben.
 

Ihr Vorteile im Kundenportal

Unser Kundenportal ist für Sie die bequemste Möglichkeit, Ihren Zählerstand zu melden: All Ihre Daten sind bereits vorhanden, damit brauchen Sie lediglich Ihren Zählerstand und Ihr Ablesedatum eingeben. Außerdem haben Sie dort viele weitere Möglichkeiten.

  • Schnellere Eingabe
  • Rechnungen einsehen
  • Abschlag ändern
  • Verträge einsehen
  • Kundendaten anpassen
Zählerstand melden mit dem Online-Formular
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Online-Formular aufrufen

Öffnen Sie das Online-Formular Strom oder Gas. Alternativ scannen Sie den QR-Code auf dem Zählerstandsbrief mit Ihrem Smartphone. 

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Daten eingeben

Geben Sie folgende Daten ein: Vertragskontonummer, Zählernummer, Postleitzahl, Ablesedatum, Zählerstand

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Abschicken

Klicken Sie auf „Stromzählerstand übermitteln“ oder „Gaszählerstand übermitteln“. Zu Ihrer Sicherheit müssen Sie vorher ein Captcha lösen.

Falls eine Eingabe fehlerhaft war, werden Sie noch im Formular darauf hingewiesen. Sie können den Wert dann korrigieren.

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Fertig

Wenn der Zählerstand korrekt übertragen wurde, kommen Sie jetzt auf eine Bestätigungsseite. Sie brauchen nun nichts weiter tun.

Häufige Fragen

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema “Wie melde ich meinen Zählerstand?”.

Ja, bitte melden Sie uns am letzten Vertragstag Ihren Zählerstand. Dann können wir Ihren Verbrauch korrekt berechnen und die Schlussabrechnung schneller erstellen, da wir nicht auf Schätzungen angewiesen sind. So können Sie sicher sein, dass Sie weder zu viel bezahlen noch eine Nachzahlung leisten müssen.

Ja, bitte melden Sie uns den Zählerstand in Ihrer alten und Ihrer neuen Wohnung, am besten am Tag der Schlüsselübergabe. Dann können wir Ihnen eine korrekte Abschlussrechnung schicken und Sie zahlen in Ihrem neuen Wohnsitz nur den Strom, den Sie selbst tatsächlich verbrauchen.

Falls wir zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung keinen Zählerstand von Ihnen vorliegen hatten, müssen wir Ihren Strom- oder Gasverbrauch schätzen. Auch außerhalb der Abrechnung können Sie Ihren Zählerstand jederzeit in unserem Kundenportal oder über die Online-Formulare melden. Diesen Stand berücksichtigen wir in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. War die Schätzung zu hoch, wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag gutgeschrieben und mit der nächsten Rechnung verrechnet.

Wenn Sie Ihren Vertrag bei goldgas kündigen und Sie aufgrund der Schätzung zu viel oder zu wenig bezahlt haben, erhalten Sie von uns eine korrigierte Abrechnung. Bitte melden Sie den korrekten Zählerstand über das Kundenportal oder das Online-Formular und informieren unser Serviceteam.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Zählerstände nur bis zum Belieferungsende erfassen und berücksichtigen können. Wenn Sie später ablesen, wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber, der uns dann eine korrigierte Schätzung zum Vertragsende zukommen lassen kann.

Sie können uns auch während des Jahres Ihren Zählerstand melden. Wenn sich dabei herausstellt, dass die Schätzung zu hoch war, können Sie Ihren Abschlag anpassen. Bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigen wir Ihren korrekten Zählerstand. Falls die Schätzung zu hoch war, wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag gutgeschrieben und mit Ihrer neuen Rechnung verrechnet.

Wenn Sie Ihren Vertrag bei goldgas kündigen und sich danach herausstellt, dass Sie aufgrund der Schätzung zu viel oder zu wenig bezahlt haben, erhalten Sie eine korrigierte Abrechnung. Wir erstatten Ihnen zu viel gezahlte Beträge oder stellen Ihnen den Fehlbetrag in Rechnung.

Wenn wir bei der Verbrauchsabrechnung keinen Zählerstand von Ihnen haben, müssen wir Ihren Strom- oder Gasverbrauch schätzen. Das machen wir entweder anhand Ihres bisherigen Verbrauchs oder, falls dieser nicht vorliegt, mit Hilfe von standardisierten Verbrauchsplänen für Haushalte Ihrer Größe. Beim Gasverbrauch oder beim Stromverbrauch für Wärmepumpen berücksichtigen wir auch jahreszeitliche Schwankungen – zum Beispiel, dass der Verbrauch im Winter höher ist als im Sommer.

In unserer Ableseaufforderung nennen wir Ihnen den gewünschten Ablesezeitpunkt. Falls Sie an diesem Tag verhindert sind, können Sie uns den Zählerstand auch einige Tage früher melden. Darauf basierend schätzen wir dann den Zählerstand für den Ablesezeitraum. Das ist sehr viel genauer, als wenn wir das ganze Jahr schätzen müssen. Alternativ können Sie auch Freunde oder Nachbarn bitten, Ihren Zählerstand abzulesen und zu melden.

Sie können Ihre gemeldeten Zählerstände in unserem Kundenportal einsehen und vergleichen. Wenn Sie Ihren Zählerstand über unsere Online-Formulare melden, wird Ihnen nach dem Absenden eine Bestätigung angezeigt. Damit ist der Zählerstand bei uns eingegangen – Sie brauchen nichts weiter tun. Wenn Sie Ihren Zählerstand im Kundenportal melden, führen wir eine Plausibilitätsprüfung durch und senden Ihnen im Anschluss eine Bestätigungs-E-Mail. Auch dann gilt: Sie brauchen nichts weiter tun.

Jedes Jahr erhalten Sie von uns eine Jahresverbrauchsabrechnung. Wenn wir nicht wissen, wie viel Sie tatsächlich verbraucht haben, müssen wird den Verbrauch anhand der Vorjahreswerte schätzen. Diese Schätzung ist nie zu 100 Prozent korrekt. Das kann bedeuten, dass Sie entweder mehr bezahlen, als Sie eigentlich verbraucht haben, oder zu wenig und dann bei der nächsten Abrechnung eine Nachzahlung leisten müssen. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihren Zählerstand zum in der Ableseaufforderung genannten Termin zu melden. Schätzungen können im Nachgang zu Rechnungskorrekturen und Verzögerungen, z.B. bei der Auszahlung von Guthaben, führen.

Nachdem Sie Ihren Verbrauch auf Ihrem Strom- oder Gaszähler abgelesen haben, können Sie diesen in unserem Kundenportal oder über unsere Online-Formulare melden. Im Kundenportal brauchen Sie nur den Zählerstand und das Ablesedatum. Im Online-Formular geben Sie zusätzlich die Zählernummer, Ihre Postleitzahl und Ihre Vertragskontonummer an. Diese Informationen finden Sie in Ihrem Vertrag oder in unserer Ableseaufforderung.

Einmal im Jahr bitten wir Sie via Ableseaufforderung, Ihren Zählerstand für die Jahresverbrauchsabrechnung zu melden. Außerdem brauchen wir Ihren Zählerstand bei Ein- und Auszug sowie beim Wechsel Ihres Strom- und Gasanbieters. Bitte melden Sie ihn also auch zu Ihrem Lieferbeginn bei goldgas und beim Lieferende nach einer Kündigung. Sie können Ihren Zählerstand auch freiwillig zu anderen Zeitpunkten melden, zum Beispiel, wenn sich etwas in Ihrem Haushalt ändert. Das kann eine neue Heizung sein oder ein zusätzliches Familienmitglied.

Wenn wir zum Abrechnungsdatum keinen abgelesenen Zählerstand von Ihnen haben, müssen wir Ihren Verbrauch schätzen. Dazu verwenden wir Ihre bisherigen Verbrauchsdaten und stimmen uns mit Ihrem Netzbetreiber ab. Falls Sie in letzter Zeit weniger Strom oder Gas verbraucht haben, könnte unsere Schätzung zu hoch ausfallen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, uns Ihren Zählerstand jedes Jahr mitzuteilen.

Der Gaszähler misst, wie viele Kubikmeter (m³) Gas Sie verbraucht haben. Da die Zusammensetzung von Erdgas unterschiedlich sein kann, wird die gemessene Menge in Kubikmeter in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, um die tatsächliche Energiemenge zu ermitteln. Dazu wird ein Umrechnungsfaktor verwendet, der aus dem Brennwert und der Zustandszahl besteht.

  • Brennwert: Gibt an, wie viel Wärme bei der Verbrennung des Gases entsteht. Dieser Wert liegt zwischen 8,0 und 12,5 pro m³ und variiert je nach Gasnetz.
  • Zustandszahl: Berücksichtigt den örtlichen Temperaturdurchschnitt und den Luftdruck, um das gemessene Gasvolumen auf einen Standardzustand zu bringen.

Falls Ihnen Brennwert und Zustandszahl nicht bekannt sind, können Sie als Schätzwert die Kubikmeterzahl mit 11 multiplizieren. Der genaue Umrechnungsfaktor wird von Ihrem örtlichen Netzbetreiber ermittelt und uns zur Abrechnung mitgeteilt.

Einmal im Jahr bitten wir Sie per Brief auf, uns Ihren Zählerstand für die Jahresendabrechnung Ihres Strom- oder Gasvertrags mitzuteilen. Bitte lesen Ihren Zählerstand dann selbst ab und übermitteln ihn in unserem Kundenportal oder über unsere Online-Formular.

Zum Vertragsende erhalten Sie keine separate Aufforderung zur Zählerstandsablesung. Wir bitten Sie nur in der Kündigungsbestätigung, am letzten Belieferungstag Ihren Zählerstand an Ihren Messstellenbetreiber zu melden.

Wie melde ich meinen Zählerstand an goldgas?

Wenn Sie Ihren Zählerstand bereits abgelesen haben, haben Sie zwei Möglichkeiten: Melden Sie den Stand entweder über unser Kundenportal oder über unser Online-Formulare für Strom oder Gas. Falls Sie hierzu Fragen haben, finden Sie unter “Wie lese ich meinen Zählerstand ab?” weitere Informationen.

Gas-Zählerstand online übermitteln

Hier können Sie ihren Zählerstand für Gas an uns übermitteln.

Strom-Zählerstand online übermitteln

Hier können Sie ihren Zählerstand für Strom an uns übermitteln.

Zählerstand im Kundenportal übermitteln

Sie können ihren Zählerstand auch online im Kundenportal übermitteln.

Wie lese ich meinen Zählerstand ab?

Hier erfahren Sie, wo Sie Ihren Strom- oder Gaszähler finden, wie Sie den Zählerstand ablesen und wo Ihre Zählernummer steht.

Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022)

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (NEV-Umlage) und nach § 17 f. Energiewirtschaftsgesetz (Offshore Netzumlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder der Umsatzsteuer. 

Der Neukundenbonus wird einmalig gewährt und nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas noch während des ersten Belieferungsjahres, entfällt der Bonus. Der ausgewiesene Bonus ist in den Gesamtkosten enthalten.

Bei der Verbrennung von Erdgas entsteht per se CO2. Die gesamte CO2-Menge, die bei der Verbrennung des von goldgas an Sie gelieferten Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern. Nähere Informationen unter: www.goldgas.de/klimatarife

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).

Geschätzter Abschlag ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Den angegebenen Sofortbonus gewährt goldgas einmalig für den Anbieterwechsel, wenn Sie in den letzten 4 Monaten nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert.

Die gesamte CO2-Menge, die bei der Erzeugung Ihres Stroms oder Verbrennung Ihres Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Geschätzte Kosten pro Jahr inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus.

Geschätzte Gesamtkosten ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Barauszahlung für den Sachpreis ist ausgeschlossen. 

Mehr Informationen: www.apple.com

Mehr Informationen: www.bose.com

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer Ablesekarte, Ihrer letzten Rechnung oder auch direkt an Ihrem Zähler.

Bitte lesen Sie den aktuellen Zählerstand in Kubikmeter (m3) für Gas oder Kilowattstunden (kWh) für Strom ab und übertragen alle Ziffern hier in dieses Feld. Nachkommastellen müssen Sie nicht angeben.

Wenn Sie einen Zweitarifzähler haben, finden Sie zwei Zählerstände mit den Bezeichnungen HT (Hochtarifzähler) und NT (Niedrigtarifzähler) an Ihrem Zähler. Wählen Sie dann für die Eintragung Ihrer Zählerstände als Zählerart Zweitarifzähler aus.

50 Euro für einen erfolgreich vermittelten Gasvertrag plus 30 Euro für einen erfolgreich vermittelten Stromvertrag.

Der IKEA-Gutschein wird Ihnen nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen nach Vertragsbeginn per Post zugesendet. Der IKEA-Gutschein ist bis zum 15.10.2022 gültig.

Der Gutschein ist gültig bis zum 15.10.2022 und wenn auf der Karte noch ein Restguthaben verbleibt, so bleibt auch dieses bis zum 15.10.2022 gültig. Es liegt kein Mindestbestellwert vor. Der Gastarif mit IKEA Gutschein wird ab einem Verbrauch von 10.000 kWh angeboten. Der 100 Euro IKEA Gutschein wird Ihnen nach 90 Tagen Belieferung per Post zugesendet. Voraussetzung für die Gewährung des Gutscheins ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas vor 90 Tagen Belieferung, entfällt der Gutschein. Nähere Informationen zu dem IKEA Gutschein finden Sie unter: https://de.giftcard-ikea.com

Gas: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).

Strom: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.

Teilnahmebedingungen: Unter allen bei der goldgas GmbH eingehenden Feedback-Karten wird ein Xiaomi MI Roborock S50 Saugroboter mit Wischfunktion im Wert von 399,99 Euro verlost. Einsendeschluss ist der Ablauf des Kalenderquartals, in dem Ihre Antwortkarte bei der goldgas GmbH eingeht. Der Gewinner wird innerhalb von vier Wochen nach Einsendeschluss schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie die neuen Informationen zum Datenschutz: www.goldgas.de/datenschutz

Der Bonus setzt sich zusammen aus einem Neukundenbonus von bis zu 95 € und einem Sofortbonus von bis zu 50 €.

5 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Mehr Informationen auf www.apple.de.

Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auch über unser Kontaktformular übermitteln: https://www.goldgas.de/service/kontakt.

Sie zahlen bei diesem Tarif 12 monatliche Abschläge. Als Berechnungsgrundlage des geschätzten Abschlags dient der Bruttopreis ohne Bonus im 1. Jahr.

Der Gesamtbonus setzt sich aus der Summe aller ausgewiesenen Boni zusammen.

Danach jederzeit kündbar mit einer Frist von 4 Wochen.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (Verlängerung). Der Vertrag kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder ab Verlängerung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Ihre International Bank Account Number (IBAN) finden Sie für gewöhnlich auf Ihrer EC-Karte oder auf Ihren Kontoauszügen. Die deutsche IBAN beginnt mit der Kennziffer DE gefolgt von 20 Ziffern.

Bitte geben Sie Ihre bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse ein.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung wirksam sein soll. Bitte beachten Sie die entsprechenden Kündigungsfristen Ihres Vertrages und unserer AGB.

Im Zuge Ihres Umzuges sind wir Ihnen nach § 41b ENWG berechtigt, eine Fortsetzung des Liefervertrages an Ihren neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anzubieten. Hierfür teilen Sie uns bitte Ihre zukünftige Anschrift oder Ihre neue Zählernummer mit.

Bei Sterbefall bitten wir Sie die Sterbeurkunde als Nachweis mit hochzuladen. Dies ist verpflichtend, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Zudem können Sie uns optional den Erbschein oder Einverständniserklärung aller Erben mit Unterschrift für eine eventuelle Guthabenauszahlung hochladen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie aus ihrer aktuellen Wohnsitz ausziehen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie in Ihren neuen Wohnsitz ziehen.

Mit Abschluss dieses Tarifes verpflichten Sie sich, sich im goldgas Kundenportal unter goldgas - Kundenportal zu registrieren und dieses für die Dauer des Vertrages zu nutzen. Schreiben der goldgas werden Ihnen vorrangig im Kundenportal zur Verfügung gestellt. Dabei gelten die Nutzungsbedingungen des Kundenportals.

Eine Benachrichtigung zur Registrierung erhalten Sie per E-Mail. Sie können auch außerhalb des Kundenportals Erklärungen gegenüber goldgas abgeben.

25 % der bezogenen Gasmenge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z. B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Nach Abschluss diesen Tarifes erhalten Sie spätestens 90 Tage nach erfolgreichem Lieferbeginn 4*1 KG Bio- Düngemittel der Firma BALANCE Erneuerbare Energien GmbH. Der Versand erfolgt direkt an Sie.

Es gelten folgende Teilnahmebedingungen.

Es gelten die Einlösebedingungen auf http://www.wunschgutschein.de bzw. http://www.avocadostore.de

Bei goldgas bekommen Sie von First Climate nach strengen Standards zertifiziertes Gas: Die gesamte CO2-Menge wird durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten ausgeglichen, die Emissionen vermeiden oder sogar CO2 speichern.

Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022)

Unsere Stromtarife sind seit dem 01. März 2022 durch TÜV Rheinland zertifiziert. Dadurch erwerben wir sogenannte Herkunftsnachweise von regenerativen Erzeugungsanlagen (z.B. Windkraftanlagen, Wasserkraftwerken, etc.) aus Europa, exakt für die Strommenge, die von unseren Kundinnen und Kunden verbraucht wird.

Geschätzte Kosten pro Monat inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus.

15 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Für die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird diese, die bei der Verbrennung des an Sie durch goldgas GmbH gelieferten Erdgases entsteht, an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern. Nähere Informationen unter: http://www.goldgas.de/klimatarife