Stromversorgung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur aktuellen Energiemarktsituation und die wichtigsten gesetzlichen Änderungen, die die Stromversorgung in Deutschland betreffen (Stand 07.06.2024). Informationen über die Gasversorgung finden Sie hier.

Rechnungen mit der Strompreisbremse

Wenn Sie von der Strompreisbremse profitiert haben, erhalten Sie dieses Jahr die Abrechnung dafür. Für Ihr Entlastungskontingent (70 oder 80 Prozent Ihres geschätzten Jahresverbrauchs) mussten Sie nur den gesetzlich festgelegten Referenzpreis zahlen. Diese Schätzung basiert auf dem Vorjahresverbrauch und wird vom Netzbetreiber erstellt.

Daher benötigen wir für die Abrechnung diesmal mehr Daten als sonst. Der Netzbetreiber muss uns sowohl Ihren aktuellen Verbrauch als auch die Verbrauchsprognose liefern. Wenn Sie 2023 zu goldgas gewechselt sind, muss außerdem Ihr vorheriger Stromanbieter uns mitteilen, wie viel von Ihrem Entlastungskontingent Sie bereits verbraucht haben.

Da diese Informationen für alle Stromverträge in Deutschland über gesetzlich vorgeschriebene Kanäle ausgetauscht werden müssen, kann es in Einzelfällen zu Verzögerungen bei der Rechnungserstellung kommen. Wir bemühen uns um eine schnelle Abwicklung, haben aber keinen Einfluss auf die externen Prozesse. Wir bitten daher betroffene Kunden um etwas Geduld.

Die wichtigsten Änderungen in 2024

  • Die Strompreisbremse ist am 31.12.2023 ausgelaufen.
  • Die Netznutzungsentgelte sind im Schnitt um 25% gestiegen. Es gibt regionale Unterschiede.
  • Eine gesonderte schriftliche Mitteilung hierüber an alle Kundinnen und Kunden sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Die Strompreisbremse ist ausgelaufen – was heißt das für Sie?

  1. Seit dem 1. Januar 2024 gilt für Sie wieder der ursprünglich in Ihrem Vertrag festgelegte Preis für jede Kilowattstunde Strom.
  2. Für den Strom, den Sie im Zeitraum zwischen Ihrer letzten Jahresabrechnung und dem 31. Dezember 2023 verbraucht haben, wird die Entlastung durch die Strompreisbremse selbstverständlich angerechnet. In Ihrer nächsten Abrechnung schlüsseln wir Ihnen dies transparent auf. 
  3. WICHTIG: Das Ende der Strompreisbremse führte nicht in allen Fällen zu einer automatischen Änderung der monatlichen Abschläge. 
  4. Daher bitten wir Sie, Ihre aktuellen Abschlagszahlungen in unserem Online-Abschlagsrechner zu prüfen und (falls nötig) Anpassungen vorzunehmen, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Abschlag anpassen – so einfach geht es

So können Sie Ihre monatlichen Abschlagszahlungen prüfen und anpassen:

  • Suchen Sie Ihre letzte Rechnung oder Ihren Abschlagsplan. Hier finden Sie Ihren Jahresverbrauch sowie die Bruttopreise für Ihren Arbeitspreis und Ihren monatlichen Grundpreis.
  • Dann besuchen Sie unsere Infoseite zum Abschlag
  • Geben Sie die genannten Bruttopreise für Arbeitspreis und monatlichen Grundpreis sowie Ihren Jahresverbrauch in unseren Abschlagsrechner ein.
  • Entspricht das Ergebnis nicht dem Abschlag, den Sie laut Plan zahlen? Dann passen den Betrag bequem über unser Online-Formular oder im Kundenportal an.

Was bedeutet die Erhöhung der Netznutzungsentgelte für Sie?

Die Bundesregierung hatte ursprünglich 5,5 Milliarden Euro zugesagt, um eine Erhöhung der Netznutzungsentgelte zu verringern. Dieses Geld ist im neuen Haushalt 2024 nicht mehr vorgesehen – also werden die Kosten an die Stromverbraucher weitergegeben.

Da die Netznutzungsentgelte regional unterschiedlich sind, können wir nicht sagen, wie stark sich die Erhöhung bei Ihnen persönlich auswirken wird. Auf Ihrer Jahresabrechnung sehen Sie Ihren zuständigen Netzbetreiber, auf dessen Website Sie die Netznutzungsentgelte für 2024 erfahren. Diese werden auf jede Kilowattstunde Strom berechnet – hierauf hat goldgas keinerlei Einfluss. 

Warum steigen die Netznutzungsentgelte so stark?

Strom wird vom Erzeuger zum Verbraucher transportiert. Für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau des dafür nötigen Stromnetzes werden die Netzbetreiber mit den Netznutzungsentgelten bezahlt. Aufgrund der Energiewende fallen hohe Investitionen an, beispielsweise um das Laden zahlreicher Elektroautos gleichzeitig oder die wetterabhängig schwankende Einspeisung durch Solaranlagen zu ermöglichen. Diese Kosten erhöhen die Netzentgelte.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Wie setzt sich Ihr Strompreis zusammen?“.

Häufige Fragen zu den Netznutzungsentgelten

An dieser Stelle beantworten wir Ihnen die am meisten gestellten Fragen rund um die Netznutzungsentgelte für Strom.

Grundsätzlich gilt: Strom oder Gas müssen über Leitungen zu Ihnen nach Hause transportiert werden. Dafür werden auf jede durchgeleitete Kilowattstunde Strom oder Gas die Netznutzungsentgelte erhoben. Davon werden die Kosten für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau des Strom- bzw. Gasnetzes bezahlt. Regelmäßige Prüfungen, neue Leitungen oder Reparaturen gehören dazu. Außerdem fallen weitere Kosten an, weil die Netzbetreiber eine sichere Versorgung garantieren. Sie müssen den Verbrauch und damit bei Gas den Druck und bei Strom die Spannung im Netz stetig überwachen, um Ausfälle zu verhindern. Außerdem müssen sie Gasreserven bereithalten oder bei Bedarf zusätzlichen Strom einspeisen, falls der Verbrauch unvorhergesehen steigt, und beides am Markt kaufen.

Die Netznutzungsentgelte hängen von drei Faktoren ab. 

Erstens beeinflussen die Art und Alter des Netzes die Wartungskosten – je älter, desto mehr Reparaturen fallen statistisch an. Bei Strom haben Luftleitungen einen höhren Reparaturbedarf, Erdkabel sind dagegen teurer zu verlegen. 

Zweitens spielt die Anzahl der Anschlüsse eine Rolle – wenn weniger Nutzer an einem Netz hängen, müssen die Kosten auf weniger Parteien aufgeteilt werden. 

Und drittens hat die Auslastung des Netzes einen Einfluss auf die Kosten – verbrauchen die angeschlossenen Kundinnen und Kunden viel Energie, ist die Gebühr pro Kilowattstunde geringer. Tendenziell haben ländliche Gebiete oft höheres Netznutzungsentgelt als Städte, da pro Hausanschluss mehr Kilometer Netz gelegt und gewartet werden müssen.

Da goldgas ein großes Liefergebiet mit vielen unterschiedlichen Netzbetreibern bedient, können wir Ihnen auch nicht ein konkretes Netznutzungsentgelt nennen. Die konkrete Summe für Ihren Anschluss weisen wir aber jährlich auf Ihrer Strom- und Gasrechnung aus.

In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Strom- und Gasnetze von eigenständigen Unternehmen betrieben werden müssen. Um Kosten für die Bürgerinnen und Bürger durch doppelte Netze zu vermeiden, darf in jeder Region nur ein Netzbetreiber aktiv sein. Daher ist für Sie als Kundin oder Kunde kein Wechsel möglich. Für die Gebühren legt der Staat eine Erlösobergrenze fest.

Die Messstellenbetreiber sind eigenständige Unternehmen, die unabhängig von Energieversorgern wie goldgas arbeiten. Mit den Kosten für den Messstellenbetrieb werden der Einbau, der Betrieb und die Wartung, sowie die Ablesung und Messung der Strom- und Gaszähler abgegolten. Die Kosten für den jeweiligen Haushalt hängen von der Anzahl und der Art der Zähler ab. Bei Strom gibt es mehr Variationen als bei Gas. Sogenannte Smartmeter, intelligente Stromzähler mit Anschluss ans Internet, haben eine andere Grundgebühr als klassische Drehstromzähler.

Die Netznutzungsentgelte sind bundesweit nicht einheitlich, sie hängen vom jeweiligen Netzbetreiber ab. Darauf hat goldgas keinen Einfluss. Trotzdem gab es jahrelang bei Strom genau wie bei Gas nur minimale Schwankungen.

Die Netznutzungsentgelte für Gas sind 2023 leicht gestiegen. 2024 entwickeln sie sich regional unterschiedlich, im Schnitt fallen sie um 1,4 Prozent. Ein Grund für potenzielle Steigerungen ist ein geringerer Gesamtverbrauch im Netz. Dadurch werden die stetig anfallenden Kosten für die Gasnetze auf weniger Kilowattstunden Erdgas umgelegt.

Die Netznutzungsentgelte für Strom sind 2023 leicht gestiegen, 2024 steigen sie weiter an – im Schnitt um ein Viertel. Aufgrund der Energiewende fallen hohe Investitionen an, die über die Netznutzungsentgelte weitergegeben werden. Die geplanten staatlichen Zuschüsse wurden gestrichen.

Wie funktionierte die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse galt vom 1. Januar (zwei Monate rückwirkend ab 1. März) bis 31. Dezember 2023. Sie funktionierte grundsätzlich wie folgt: Für einen prozentualen Anteil des prognostizierten Jahresverbrauches („Entlastungskontingent“) des Letztverbrauchers wurde ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis („Preisdeckel“) angewandt. Der Staat übernahm die Differenz zwischen Referenzpreis und aktuellem Arbeitspreis. Die Abrechnung erfolgt über uns, Ihren Energieversorger. Falls bei Ihnen noch eine Abrechnung für 2023 aussteht, wird die Strompreisbremse für die entsprechenden Monate noch in der nächsten Jahresrechnung berücksichtigt.

Entlastung für Kunden mit einem Stromverbrauch unter 30.000 kWh/Jahr
Der Referenzpreis betrug 40 ct/kWh und deckte 80 % des prognostizierten Jahresverbrauches ab. Für die restlichen 20 % bzw. für den eventuellen Mehrverbrauch galt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

Entlastung für Kunden mit einem Stromverbrauch über 30.000 kWh/Jahr
Auch Kunden mit einem Standardlastprofil-Zähler und einem Verbrauch über 30.000 kWh/Jahr profitierten von der Strompreisbremse. Der gedeckelte Strompreis galt hier für 70 % des prognostizierten Jahresverbrauchs und lag bei einem Preis von 13 ct/kWh zzgl. Steuern, Abgaben und Umlagen.

FAQ - Fragen & Antworten zur Stromversorgung

Stromversorgung

Energiepreisbremsen

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Ja, bitte melden Sie uns am letzten Vertragstag Ihren Zählerstand. Dann können wir Ihren Verbrauch korrekt berechnen und die Schlussabrechnung schneller erstellen, da wir nicht auf Schätzungen angewiesen sind. So können Sie sicher sein, dass Sie weder zu viel bezahlen noch eine Nachzahlung leisten müssen.

Einmal im Jahr bitten wir Sie per Brief auf, uns Ihren Zählerstand für die Jahresendabrechnung Ihres Strom- oder Gasvertrags mitzuteilen. Bitte lesen Ihren Zählerstand dann selbst ab und übermitteln ihn in unserem Kundenportal oder über unsere Online-Formular.

Zum Vertragsende erhalten Sie keine separate Aufforderung zur Zählerstandsablesung. Wir bitten Sie nur in der Kündigungsbestätigung, am letzten Belieferungstag Ihren Zählerstand an Ihren Messstellenbetreiber zu melden.

Der Gaszähler misst, wie viele Kubikmeter (m³) Gas Sie verbraucht haben. Da die Zusammensetzung von Erdgas unterschiedlich sein kann, wird die gemessene Menge in Kubikmeter in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, um die tatsächliche Energiemenge zu ermitteln. Dazu wird ein Umrechnungsfaktor verwendet, der aus dem Brennwert und der Zustandszahl besteht.

  • Brennwert: Gibt an, wie viel Wärme bei der Verbrennung des Gases entsteht. Dieser Wert liegt zwischen 8,0 und 12,5 pro m³ und variiert je nach Gasnetz.
  • Zustandszahl: Berücksichtigt den örtlichen Temperaturdurchschnitt und den Luftdruck, um das gemessene Gasvolumen auf einen Standardzustand zu bringen.

Falls Ihnen Brennwert und Zustandszahl nicht bekannt sind, können Sie als Schätzwert die Kubikmeterzahl mit 11 multiplizieren. Der genaue Umrechnungsfaktor wird von Ihrem örtlichen Netzbetreiber ermittelt und uns zur Abrechnung mitgeteilt.

Wenn wir zum Abrechnungsdatum keinen abgelesenen Zählerstand von Ihnen haben, müssen wir Ihren Verbrauch schätzen. Dazu verwenden wir Ihre bisherigen Verbrauchsdaten und stimmen uns mit Ihrem Netzbetreiber ab. Falls Sie in letzter Zeit weniger Strom oder Gas verbraucht haben, könnte unsere Schätzung zu hoch ausfallen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, uns Ihren Zählerstand jedes Jahr mitzuteilen.

Einmal im Jahr bitten wir Sie via Ableseaufforderung, Ihren Zählerstand für die Jahresverbrauchsabrechnung zu melden. Außerdem brauchen wir Ihren Zählerstand bei Ein- und Auszug sowie beim Wechsel Ihres Strom- und Gasanbieters. Bitte melden Sie ihn also auch zu Ihrem Lieferbeginn bei goldgas und beim Lieferende nach einer Kündigung. Sie können Ihren Zählerstand auch freiwillig zu anderen Zeitpunkten melden, zum Beispiel, wenn sich etwas in Ihrem Haushalt ändert. Das kann eine neue Heizung sein oder ein zusätzliches Familienmitglied.

Nachdem Sie Ihren Verbrauch auf Ihrem Strom- oder Gaszähler abgelesen haben, können Sie diesen in unserem Kundenportal oder über unsere Online-Formulare melden. Im Kundenportal brauchen Sie nur den Zählerstand und das Ablesedatum. Im Online-Formular geben Sie zusätzlich die Zählernummer, Ihre Postleitzahl und Ihre Vertragskontonummer an. Diese Informationen finden Sie in Ihrem Vertrag oder in unserer Ableseaufforderung.

Jedes Jahr erhalten Sie von uns eine Jahresverbrauchsabrechnung. Wenn wir nicht wissen, wie viel Sie tatsächlich verbraucht haben, müssen wird den Verbrauch anhand der Vorjahreswerte schätzen. Diese Schätzung ist nie zu 100 Prozent korrekt. Das kann bedeuten, dass Sie entweder mehr bezahlen, als Sie eigentlich verbraucht haben, oder zu wenig und dann bei der nächsten Abrechnung eine Nachzahlung leisten müssen. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihren Zählerstand zum in der Ableseaufforderung genannten Termin zu melden. Schätzungen können im Nachgang zu Rechnungskorrekturen und Verzögerungen, z.B. bei der Auszahlung von Guthaben, führen.

Sie können Ihre gemeldeten Zählerstände in unserem Kundenportal einsehen und vergleichen. Wenn Sie Ihren Zählerstand über unsere Online-Formulare melden, wird Ihnen nach dem Absenden eine Bestätigung angezeigt. Damit ist der Zählerstand bei uns eingegangen – Sie brauchen nichts weiter tun. Wenn Sie Ihren Zählerstand im Kundenportal melden, führen wir eine Plausibilitätsprüfung durch und senden Ihnen im Anschluss eine Bestätigungs-E-Mail. Auch dann gilt: Sie brauchen nichts weiter tun.

In unserer Ableseaufforderung nennen wir Ihnen den gewünschten Ablesezeitpunkt. Falls Sie an diesem Tag verhindert sind, können Sie uns den Zählerstand auch einige Tage früher melden. Darauf basierend schätzen wir dann den Zählerstand für den Ablesezeitraum. Das ist sehr viel genauer, als wenn wir das ganze Jahr schätzen müssen. Alternativ können Sie auch Freunde oder Nachbarn bitten, Ihren Zählerstand abzulesen und zu melden.

Wenn wir bei der Verbrauchsabrechnung keinen Zählerstand von Ihnen haben, müssen wir Ihren Strom- oder Gasverbrauch schätzen. Das machen wir entweder anhand Ihres bisherigen Verbrauchs oder, falls dieser nicht vorliegt, mit Hilfe von standardisierten Verbrauchsplänen für Haushalte Ihrer Größe. Beim Gasverbrauch oder beim Stromverbrauch für Wärmepumpen berücksichtigen wir auch jahreszeitliche Schwankungen – zum Beispiel, dass der Verbrauch im Winter höher ist als im Sommer.

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Gasversorgung

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Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022)

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (NEV-Umlage) und nach § 17 f. Energiewirtschaftsgesetz (Offshore Netzumlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder der Umsatzsteuer. 

Der Neukundenbonus wird einmalig gewährt und nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas noch während des ersten Belieferungsjahres, entfällt der Bonus. Der ausgewiesene Bonus ist in den Gesamtkosten enthalten.

Bei der Verbrennung von Erdgas entsteht per se CO2. Die gesamte CO2-Menge, die bei der Verbrennung des von goldgas an Sie gelieferten Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern. Nähere Informationen unter: www.goldgas.de/klimatarife

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).

Geschätzter Abschlag ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Den angegebenen Sofortbonus gewährt goldgas einmalig für den Anbieterwechsel, wenn Sie in den letzten 4 Monaten nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert.

Die gesamte CO2-Menge, die bei der Erzeugung Ihres Stroms oder Verbrennung Ihres Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Geschätzte Kosten pro Jahr inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus.

Geschätzte Gesamtkosten ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Barauszahlung für den Sachpreis ist ausgeschlossen. 

Mehr Informationen: www.apple.com

Mehr Informationen: www.bose.com

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Die Zählernummer finde Sie auf Ihrer Ableseaufforderung, Ihrer letzten Rechnung oder auch direkt an Ihrem Zähler.

Bitte lesen Sie den aktuellen Zählerstand in Kubikmeter (m3) für Gas oder Kilowattstunden (kWh) für Strom ab und übertragen alle Ziffern hier in dieses Feld. Nachkommastellen müssen Sie nicht angeben.

Wenn Sie einen Zweitarifzähler haben, finden Sie zwei Zählerstände mit den Bezeichnungen HT (Hochtarifzähler) und NT (Niedrigtarifzähler) an Ihrem Zähler. Wählen Sie dann für die Eintragung Ihrer Zählerstände als Zählerart Zweitarifzähler aus.

50 Euro für einen erfolgreich vermittelten Gasvertrag plus 30 Euro für einen erfolgreich vermittelten Stromvertrag.

Der IKEA-Gutschein wird Ihnen nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen nach Vertragsbeginn per Post zugesendet. Der IKEA-Gutschein ist bis zum 15.10.2022 gültig.

Der Gutschein ist gültig bis zum 15.10.2022 und wenn auf der Karte noch ein Restguthaben verbleibt, so bleibt auch dieses bis zum 15.10.2022 gültig. Es liegt kein Mindestbestellwert vor. Der Gastarif mit IKEA Gutschein wird ab einem Verbrauch von 10.000 kWh angeboten. Der 100 Euro IKEA Gutschein wird Ihnen nach 90 Tagen Belieferung per Post zugesendet. Voraussetzung für die Gewährung des Gutscheins ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas vor 90 Tagen Belieferung, entfällt der Gutschein. Nähere Informationen zu dem IKEA Gutschein finden Sie unter: https://de.giftcard-ikea.com

Gas: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).

Strom: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.

Teilnahmebedingungen: Unter allen bei der goldgas GmbH eingehenden Feedback-Karten wird ein Xiaomi MI Roborock S50 Saugroboter mit Wischfunktion im Wert von 399,99 Euro verlost. Einsendeschluss ist der Ablauf des Kalenderquartals, in dem Ihre Antwortkarte bei der goldgas GmbH eingeht. Der Gewinner wird innerhalb von vier Wochen nach Einsendeschluss schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie die neuen Informationen zum Datenschutz: www.goldgas.de/datenschutz

Der Bonus setzt sich zusammen aus einem Neukundenbonus von bis zu 95 € und einem Sofortbonus von bis zu 50 €.

5 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Mehr Informationen auf www.apple.de.

Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auch über unser Kontaktformular übermitteln: https://www.goldgas.de/service/kontakt.

Sie zahlen bei diesem Tarif 12 monatliche Abschläge. Als Berechnungsgrundlage des geschätzten Abschlags dient der Bruttopreis ohne Bonus im 1. Jahr.

Der Gesamtbonus setzt sich aus der Summe aller ausgewiesenen Boni zusammen.

Danach jederzeit kündbar mit einer Frist von 4 Wochen.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (Verlängerung). Der Vertrag kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder ab Verlängerung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Ihre International Bank Account Number (IBAN) finden Sie für gewöhnlich auf Ihrer EC-Karte oder auf Ihren Kontoauszügen. Die deutsche IBAN beginnt mit der Kennziffer DE gefolgt von 20 Ziffern.

Bitte geben Sie Ihre bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse ein.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung wirksam sein soll. Bitte beachten Sie die entsprechenden Kündigungsfristen Ihres Vertrages und unserer AGB.

Im Zuge Ihres Umzuges sind wir Ihnen nach § 41b ENWG berechtigt, eine Fortsetzung des Liefervertrages an Ihren neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anzubieten. Hierfür teilen Sie uns bitte Ihre zukünftige Anschrift oder Ihre neue Zählernummer mit.

Bei Sterbefall bitten wir Sie die Sterbeurkunde als Nachweis mit hochzuladen. Dies ist verpflichtend, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Zudem können Sie uns optional den Erbschein oder Einverständniserklärung aller Erben mit Unterschrift für eine eventuelle Guthabenauszahlung hochladen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie aus ihrer aktuellen Wohnsitz ausziehen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie in Ihren neuen Wohnsitz ziehen.

Mit Abschluss dieses Tarifes verpflichten Sie sich, sich im goldgas Kundenportal unter goldgas - Kundenportal zu registrieren und dieses für die Dauer des Vertrages zu nutzen. Schreiben der goldgas werden Ihnen vorrangig im Kundenportal zur Verfügung gestellt. Dabei gelten die Nutzungsbedingungen des Kundenportals.

Eine Benachrichtigung zur Registrierung erhalten Sie per E-Mail. Sie können auch außerhalb des Kundenportals Erklärungen gegenüber goldgas abgeben.

25 % der bezogenen Gasmenge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z. B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Nach Abschluss diesen Tarifes erhalten Sie spätestens 90 Tage nach erfolgreichem Lieferbeginn 4*1 KG Bio- Düngemittel der Firma BALANCE Erneuerbare Energien GmbH. Der Versand erfolgt direkt an Sie.

Es gelten folgende Teilnahmebedingungen.

Es gelten die Einlösebedingungen auf http://www.wunschgutschein.de bzw. http://www.avocadostore.de

Bei goldgas bekommen Sie von First Climate nach strengen Standards zertifiziertes Gas: Die gesamte CO2-Menge wird durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten ausgeglichen, die Emissionen vermeiden oder sogar CO2 speichern.

Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022)

Unsere Stromtarife sind seit dem 01. März 2022 durch TÜV Rheinland zertifiziert. Dadurch erwerben wir sogenannte Herkunftsnachweise von regenerativen Erzeugungsanlagen (z.B. Windkraftanlagen, Wasserkraftwerken, etc.) aus Europa, exakt für die Strommenge, die von unseren Kundinnen und Kunden verbraucht wird.

Geschätzte Kosten pro Monat inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus.

15 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Für die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird diese, die bei der Verbrennung des an Sie durch goldgas GmbH gelieferten Erdgases entsteht, an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern. Nähere Informationen unter: http://www.goldgas.de/klimatarife

Preis: Nach Ablauf der einmonatigen Preisgarantie richtet sich Ihr monatlicher Energiepreisanteil gemäß dem durchschnittlichen Preisverlauf des stündlichen EPEX-Spotmarktpreises (Day-Ahead Deutschland) (https://www.epexspot.com/en/market-data) gewichtet mit dem Standardlastprofil H0 für Haushalte (auf Basis Standardlastprofile des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft). Der stündliche EPEX-Spotmarktpreis wird täglich ermittelt. Dabei kommt im jeweiligen Abrechnungsmonat der mengengewichtete Durchschnitt der Spotmarktpreise berechnet mit dem H0 Referenz-Profil zur Abrechnung. Die EPEX Spot SE ist die Europäische Börse für den kurzfristigen Handel mit Strom. EPEX Spot SE betreibt unter anderem den Day-Ahead-Strommarkt in Deutschland. Dort werden einmal pro Tag die Preise für jede Stunde des Folgetages in EUR pro MWh ermittelt und veröffentlicht. Der Spotmarktpreis wird automatisch angepasst und goldgas steht kein Ermessen hinsichtlich der Änderung der Spotmarktpreise zu.

Hinzu kommen die Servicekosten (1,85 Cent/kWh brutto), die monatliche Gebühr (5,95 Euro/Monat brutto) und die sonstigen Preisbestandteile (Steuern, Abgaben, Umlagen und Entgelte). Die Weitergabe der Preise entspricht keiner Preisanpassung und somit besteht auch kein Sonderkündigungsrecht.

Risikohinweis: goldgas weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die für jede Stunde eines Tages geltenden Preise nicht monatlich im Voraus feststehen, sondern sich abhängig von den Spotmarktpreisen stündlich ändern. Hieraus ergeben sich für den Kunden im Vergleich zu einem Strombezugsvertrag mit einem festen Preis sowohl Chancen als auch Risiken. So können die Spotmarktpreise unter die Preise am Markt angebotener Festpreisangebote fallen, wodurch für den Kunden (erhebliche) Einsparungen bei den Strombezugskosten entstehen können. Die Spotmarktpreise können aber die am Markt angebotenen Festpreise für Stromlieferungen auch (erheblich) übersteigen. Es besteht im letzteren Fall für den Kunden keinerlei Absicherung gegen das Preisniveau vergleichbarer Festpreisverträge unter Umständen weit übersteigende Stromkosten. Solange die Erfassung des Energieverbrauchs auf Stundenbasis nicht erfolgt, können mögliche Einsparpotentiale aus der Abrechnung von Börsenpreisen nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft werden, insbesondere ist eine kundenseitige Verschiebung von Verbräuchen in Zeiträume günstiger Börsenpreise nicht möglich, da nicht der stundenscharfe tatsächliche Verbrauch des Kunden, sondern der sich aus dem Standardlastprofil des Kunden für den jeweiligen Zeitraum ermittelte Verbrauch zu Abrechnungszwecken herangezogen wird.

Die ermittelten stündlichen Spotmarktpreise werden dem Energieverbrauch anhand des für den Kunden geltenden Standardlastprofils H0 zugeordnet, sollte keine monatliche Zählerstandsmeldung zum 3. des Folgemonats durch den Kunden erfolgen. Die über das Standardlastprofil ermittelten Verbrauchswerte je Stunde werden dann mit dem mengengewichteten Durchschnitt der Spotmarktpreise berechnet.

Abrechnung: Der Kunde ist zum Zwecke der Abrechnung verpflichtet, für den Abrechnungszeitraum bis spätestens zum 3. des Folgemonats, sowie zum Lieferbeginn und Lieferende einen abgelesenen aktuellen Zählerstand goldgas entweder über das goldgas Kundenportal oder über das Online-Formular (Zählerstand melden (Strom) | goldgas GmbH ) mitzuteilen. Wird der Verbrauch zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht gemeldet, erfolgt eine monatliche Abrechnung, deren Beträge 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig sind. Wird kein Zählerstand gemeldet, erfolgt bis zur ersten Messwerterhebung die Verbrauchsermittlung für die Abrechnung in Verbindung mit dem geltenden Standardlastprofil H0. Soweit keine Vorjahreswerte verfügbar sind, wird der Verbrauch anhand des Verbrauchsverhaltens vergleichbarer Kunden errechnet. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich abweicht oder erhält goldgas eine erhebliche Abweichung der Messwerte von dem Messstellenbetreiber, erfolgen anhand dessen Korrekturabrechnungen. Ergibt sich aus der Abrechnung ein offener Rechnungsbetrag zugunsten des Kunden, ist der offene Betrag von goldgas binnen 14 Tage auszuzahlen.

Die Hochrechnung der Jahreskosten basiert auf dem bei Auftrag kalkulierten und im Rahmen der Preisgarantie für den ersten Liefermonat vereinbarten Energiepreis, dem angegebenen Verbrauch, den Servicekosten, der monatlichen Gebühr sowie Steuern, Entgelte und Umlagen für 12 Monate.

Die tatsächlichen Jahreskosten können abweichen.

So finden Sie Ihre Zählernummer: